Rechtsprechung
VGH Bayern, 11.01.2011 - 15 B 10.213 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Beseitigungsanordnung; ungenehmigt errichtete Dachgauben; gewichtige Gründe des Denkmalschutzes
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BayBO Art. 76
Beseitigungsanordnung bzgl. formell rechtswidrig errichteter Dachgauben ist bis zur endgültigen bauaufsichtlichen Entscheidung rechtswidrig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung bezüglich zwölf ungenehmigt errichteter Dachgauben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung bezüglich zwölf ungenehmigt errichteter Dachgauben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 4 K 08.158
- VGH Bayern, 11.01.2011 - 15 B 10.213
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 11.01.2011 - 15 B 10.212
Gewichtige Gründe des Denkmalschutzes, die für die Beibehaltung des bisherigen …
Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2011 - 15 B 10.213
Den nachträglichen Bauantrag für die Gauben hat sie mit Bescheid vom 31. Januar 2008 abgelehnt (Az.: 15 B 10.212).Wegen der weiteren Einzelheiten, wegen der beim Ortstermin am 30. September 2010 getroffenen Feststellungen und wegen des Verlaufs der mündlichen Verhandlung vom 14. Dezember 2010 wird auf die Gerichts- und Behördenakten sowie auf die Niederschriften nebst Anlagen und im Übrigen auf die Entscheidung vom selben Tag in dem Verfahren Az.: 15 B 10.212 Bezug genommen.
Bei der erneuten Bescheidung des Bauantrags hat die Beklagte die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs zu beachten, wie sie sich aus den Entscheidungsgründen des Urteils vom 11. Januar 2011 in der Sache Az. 15 B 10.212, auf die Bezug genommen wird, ergibt.
- VG Augsburg, 11.01.2012 - Au 4 K 11.857
Kein Anspruch auf Genehmigung von Dachgauben im Dachgeschoss wegen …
Gleichzeitig wurde mit Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Januar 2011 (Az. 15 B 10.213) die von der Beklagten verfügte Baubeseitigung aufgehoben, weil noch nicht abschließend über die Genehmigungsfähigkeit der Tekturplanung entschieden war.Von diesem Zustand geht auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 11. Januar 2011 (a.a.O., Rdnr. 20) aus.
Soweit dabei - wie in der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Januar 2011 (a.a.O., Rdnr. 20) vorgegeben - auf den Zustand des Gebäudes unmittelbar vor Sanierungsbeginn mit geschlossener Dachfläche abgestellt wurde, ist dies auch unter Berücksichtigung der o.g. Ausführungen nicht zu beanstanden.
- VGH Bayern, 11.01.2011 - 15 B 10.212
Gewichtige Gründe des Denkmalschutzes, die für die Beibehaltung des bisherigen …
Außerdem begehrt er in dem Verfahren Az.: 15 B 10.213 die Aufhebung der Beseitigungsanordnung für die ungenehmigt bereits errichteten Gauben.